Aktenzeichen 10 C 14.2629

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ECLI nicht verfügbar.
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RCNNN5B75TLKHDAPCD

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VGH München: Entscheidung vom 07.01.2015

Bundespolizeidirektion, Kostenansatz, Erinnerung, Rechtsquelle, Zeugenentschädigung, Verdienstausfall

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