Aktenzeichen 1 C 23/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:130820U1C23.19.0
RCN:
RCNNMWZYKLSLDFA5MH

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 13.08.2020

Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des Verfahrens wegen nachträglich durch Rechtsbereinigungsgesetz ex nunc geänderter Rechtslage bei bestandskräftig abgeschlossenen Bescheinigungsverfahren

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