Aktenzeichen W 4 K 22.1840

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RCNNMLKQD7ANDYCSYR

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VG Würzburg: Urteil vom 27.06.2023

Drittanfechtungsklage gegen Standortbescheinigung für ortsfeste Funkanlage (Mobilfunkmast), Standortbescheinigung als Verwaltungsakt mit Drittwirkung, schädliche Umwelteinwirkung, Fortgeltung der Grenzwerte der 26. BImSchV, kein Verstoß gegen höherrangiges Recht, keine Rechtsverletzung durch Standortbescheinigung

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