Aktenzeichen 4 StR 471/13

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RCNNLNL7YZFRD2GFNJ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.12.2013

Adhäsionsverfahren: Vorbehalt des Forderungsübergangs auf Versicherungsträger in der Adhäsionsentscheidung über einen Schadensersatzanspruch

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