Aktenzeichen 3 AZR 83/12

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ECLI:
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RCN:
RCNNKVK395Q8AGVZKE

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 15.04.2014

(Auslegung einer Versorgungsordnung - Verweisung auf die Grundsätze des Beamtenversorgungsrechts - Berücksichtigung eines Kindererziehungszuschlags nach § 50a BeamtVG)

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