Aktenzeichen IV ZR 163/09

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RCNNKRWELGJWXN3T5K

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 30.06.2010

Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast des Versicherers für Ende der Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit; Anforderungen an Prognose einer mehr als 50%igen Erwerbsunfähigkeit

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