Krankentagegeldversicherung: Beweislast des Versicherungsnehmers für Eintritt und Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit und Beweislast des Versicherers für Ende der Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit; Anforderungen an Prognose einer mehr als 50%igen Erwerbsunfähigkeit
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