Markenbeschwerdeverfahren – Umschreibung – zur Unterbrechung durch Insolvenzverfahren – Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO für das Umschreibungsverfahren vor dem DPMA – Aufnahme des Beschwerdeverfahrens durch Beschwerdeeinlegung der Antragstellerin – Entscheidungsreife – wirksame Übertragung der Marke - Vermögen der Markeninhaberin war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mit einem Verfügungsverbot oder Zustimmungsvorbehalt belegt
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