Aktenzeichen 28 W (pat) 522/17

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNK8D88WM349B532

Verknüpfte Entscheidungen

Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.06.2017

Markenbeschwerdeverfahren – Umschreibung – zur Unterbrechung durch Insolvenzverfahren – Anwendbarkeit der Vorschriften der ZPO für das Umschreibungsverfahren vor dem DPMA – Aufnahme des Beschwerdeverfahrens durch Beschwerdeeinlegung der Antragstellerin – Entscheidungsreife – wirksame Übertragung der Marke - Vermögen der Markeninhaberin war zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht mit einem Verfügungsverbot oder Zustimmungsvorbehalt belegt

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