Aktenzeichen 5 B 11/14

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNJZW5PGM8LR3EDD

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 04.06.2014

Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes Recht; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Einverständniserklärung; Zeitraum zwischen Erklärung und Entscheidung

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