Aktenzeichen W 4 K 21.30780

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RCN:
RCNNJWUU5GV2U7F3EH

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VG Würzburg: Urteil vom 29.09.2022

unzulässiger Asylantrag bei vorheriger Schutzzuerkennung in Italien, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in Italien bei arbeitsfähigem, alleinstehendem Mann

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