Aktenzeichen 26 W (pat) 87/10

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 30.03.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "Simon Weber/WEBER" - zur Beurteilung der prägenden Wirkung eines Markenbestandteils in Marken, die aus Vor- und Nachnamen gebildet sind - Warenidentität - unterstellte durchschnittliche Kennzeichnungskraft - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung - zur Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens

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