Aktenzeichen 23 U 1994/16

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ECLI:
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RCN:
RCNNH299DV52EEFQNJ

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OLG München: Urteil vom 12.01.2017

Versammlungsleitung und Stimmverbot bei Prokuraerteilung für einen Gesellschafter und Schadensersatzanspruch

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