Aktenzeichen VIII ZB 2/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:221122BVIIIZB2.22.0
RCN:
RCNNGZ96CP2JY8XVBZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.11.2022

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Kontrolle der Rechtsmittelbegründungsfrist bei Ablauf der für diese notierten Vorfrist

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