Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 25.07.2017
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: Verfehlung der Begründungsanforderungen (§§ 23 Abs 1 S 2, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Versäumung der Frist des § 18 Abs 2 S 1 BWahlG für die Beteiligungsanzeige
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