Aktenzeichen 9 B 42/13

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNGKG9X6U8G78LV2

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 30.10.2013

Widerlegliche Vermutung bei einer Zweitwohnung für Nutzung zur persönlichen Lebensführung

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