Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Kindeswohls bei Übertragung des bislang gemeinsam ausgeübten Sorgerechts auf den Vater verletzt Elternrecht der Mutter (Art 6 Abs 2 S 1 GG) - hier: Uneinigkeit der Eltern über Umgang mit geschlechtsdysphorischem Verhalten und geäußertem Willen des Kindes - Gegenstandswertfestsetzung
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