Aktenzeichen 2 StR 441/14

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RCNNFYB5FCKBRWZ8NR

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 21.07.2015

Strafverfahren wegen schweren Bandendiebstahls: Anforderungen an das Vorliegen einer Bandenabrede; Abgrenzung zwischen konkludenter Bandenabrede und Mittäterschaft

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