Räumungsprozess nach fristloser Kündigung des Wohnraummieters wegen nachhaltiger Hausfriedensstörung durch Lärm: Gehörsverletzung wegen unterbliebener Erhebung von Zeugenbeweis und zu hohen Anforderungen an die Substantiierungspflichten des Vermieters durch das Erst- und durch das Berufungsgericht
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