Aktenzeichen VIII ZR 134/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:220621BVIIIZR134.20.0
RCN:
RCNNF7S2JLQKR5NPLG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.06.2021

Räumungsprozess nach fristloser Kündigung des Wohnraummieters wegen nachhaltiger Hausfriedensstörung durch Lärm: Gehörsverletzung wegen unterbliebener Erhebung von Zeugenbeweis und zu hohen Anforderungen an die Substantiierungspflichten des Vermieters durch das Erst- und durch das Berufungsgericht

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