Aktenzeichen 3 StR 493/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:250122B3STR493.21.0
RCN:
RCNNEU47YNPME5KB5E

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.01.2022

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Unterbringung aufgrund der Möglichkeit der Überstellung des Angeklagten zur Urteilsvollstreckung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union

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