Aktenzeichen Vf. 58-IVa-23

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VerfGH München: Entscheidung vom 30.10.2023

Einstweilige Anordnung, Antragsgegner, Organschaftliches Recht, Antragsbefugnis, Pflichtwidriges Unterlassen, Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Antrag auf Erlaß, Zusicherung, Organstreitverfahren, Antragstellers, Haftbefehl, Rechtsschutzbedürfnis, Staatsanwaltschaft, Offensichtliche Unzulässigkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme, Ermessensausübung, Äußerungsberechtigte, Folgenabwägung, Vollstreckung, Anwaltliche Versicherung

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