Aktenzeichen XII ZB 198/12

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.05.2013

Beschwerdeverfahren in Familiensachen: Beschwer durch eine Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung auf Übertragung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Grundstück auf den geschiedenen Ehegatten

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