Aktenzeichen 2 B 9/12

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNNE4MXTUYEW6U3J3

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 02.04.2014

Zur Zulässigkeit eines Zweitbescheids; Festlegungen des Berufungsgerichts in der Berufungszulassung

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