Aktenzeichen 2 StR 342/13

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RCN:
RCNNDS9EJEAUE88Y24

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.10.2013

Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion und Betrug: Fehlende Gewerbs- und Bandenmäßigkeit bei tateinheitlicher Begehung

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