Aktenzeichen StB 23/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:310820BSTB23.20.0
RCN:
RCNNDRFB4EVLHGJX7A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.08.2020

Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines weiteren Strafverteidigers

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