Aktenzeichen RO 13 E 21.31087

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RCNNDGGP689EMQG5EX

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VG Regensburg: Entscheidung vom 02.09.2021

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach isoliertem Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG und Feststellung eines Abschiebungsverbotes im Hinblick auf Griechenland (dort anerkannt schutzberechtigt), Rechtsschutzbedürfnis besteht zumindest bis zum Erlass der Behördenentscheidung, Dem Antragsteller steht ein Abschiebungsverbot im Hinblick auf Griechenland gem. § 60 Abs. 5 AufenthG zu, da ihm im Falle der Abschiebung – und damit ohne Erlass der einstweiligen Anordnung – eine menschenunwürdige Behandlung droht.

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