Aktenzeichen 2 BvR 1154/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20220729.2bvr115421
RCN:
RCNNDDTJ9JD7NXY4QA

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 29.07.2022

Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtanwendung einer offensichtlich einschlägigen Übergangsvorschrift (Art 103h EGInsO) durch das Insolvenzgericht verletzt Art 3 Abs 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot

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