Aktenzeichen 29 U 3247/20

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OLG München: Urteil vom 08.10.2020

Marke, Zeichen, Verwechslungsgefahr, Werbung, Kennzeichnungskraft, Berufung, Herkunftshinweis, Wortbestandteil, Unterlassungsanspruch, Dienstleistungen, PKW, Unterlassungsantrag, Gesamteindruck, Form, konkrete Verletzungsform, Waren oder Dienstleistungen, Androhung eines Ordnungsgeldes

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