Aktenzeichen VIII ZR 281/12

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RCNNC9EP7UKA4AUH2R

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 18.09.2013

Haftung des Leasinggebers für einen Leasingvertrag über eine Telekommunikationsanlage einer Arztpraxis: Zurechenbarkeit einer ohne Kenntnis des Leasinggebers begangenen Aufklärungspflichtverletzung einer Hilfsperson des Lieferanten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kooperationsvertrages über ärztliche Beratungsdienstleistungen zur "kostenneutralen" Finanzierung der Telefonanlage

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