Aktenzeichen 2 BvC 15/10

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RCNNC788Q2GHCKANAR

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Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 24.09.2011

Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde (A-limine-Abweisung): Einräumung einer Möglichkeit zur Stimmabgabe mit „Nein“ oder zur Enthaltung bei Bundestagswahl nicht geboten - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 6 Abs 5 S 2 BWahlG (Überhangmandate) und § 6 Abs 6 S 1 BWahlG (5-Prozent-Sperrklausel) sowie zur Zulässigkeit der Verhältniswahl nach „starren“ Listen und des Ausschlusses von Landeslisten parteiloser Kandidaten

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