Aktenzeichen 1 B 66/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2015:071215B1B66.15.0
RCN:
RCNNBJC8FKM64UGGVW

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 07.12.2015

Selbsteintrittspflicht wegen unangemessen langer Verfahrensdauer

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