Aktenzeichen IX ZB 153/09

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RCN:
RCNNBEC4THXZYT72P2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.06.2010

Obliegenheiten des Insolvenzschuldners in der Wohlverhaltensperiode: Pflicht zur Mitteilung einer Anschriftenänderung gegenüber dem Treuhänder; Nichterteilung verlangter Auskünfte bei Vereitelung des Zugangs von Auskunftsersuchen des Treuhänders

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