Aktenzeichen 401 Ds 207 Js 8267/22

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RCNNB4GU6Y32SM96CS

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AG Nürnberg: Entscheidung vom 14.02.2024

Kostenfestsetzungsantrag, Verfahrensgebühr, Pflichtverteidigerbestellung, Elektronisches Dokument, Bayerisches Oberstes Landesgericht, Post- und Telekommunikationspauschale, Elektronischer Rechtsverkehr, Sofortige Beschwerde, Sach- und Rechtslage, Erfolgsaussicht, Berufungsinstanz, Prozeßbevollmächtigter, Qualifizierte elektronische Signatur, Rechtsmittel, Niederschrift, Verfahrenshandlung, Mitwirkung eines Rechtsanwalts, Rechtsanwaltes, Rechtsbehelfsbelehrung, Gebührenrechtliche

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