Aktenzeichen V B 82/11

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 20.07.2012

Leistungsort bei Schadensregulierung und Rückwirkung der Rechnungsberichtigung - Ernstliche Zweifel - Zurückverweisung des Beschwerdeverfahrens zur ergänzenden Tatsachenfeststellung

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