Aktenzeichen 23 ZB 19.30405

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RCNNAFRZ8CG8ZPKK3X

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VGH München: Entscheidung vom 01.04.2021

Verwaltungsgerichte, Abschiebungsverbot, Qualifikationsrichtlinie, Mitgliedstaaten, Erniedrigende Behandlung, Prozeßkostenhilfeantrag, Zusicherung, Höchstrichterliche Rechtsprechung, Untersuchungsgrundsatz, Bundsverwaltungsgericht, Überstellungsentscheidung, Kostenentscheidung, Rechtsprechung des EGMR, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Rückführung, Schutzberechtigter, Grundsatzrüge, Außergewöhnliche Umstände, Nationales Recht, Zulassungsantrag

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