Aktenzeichen W 1 K 22.297

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RCNNACC35MR9V2USTR

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VG Würzburg: Urteil vom 12.04.2022

beamtenrechtliche Beihilfe, medizinische Kräftigungstherapie, Überschreitung der GOÄ-Schwellenwerte, hier nicht gerechtfertigt, erhöhter Zeitaufwand/personeller Aufwand durch Begleitung des Patienten während der medizinischen Kräftigungstherapie nicht berücksichtigungsfähig, da bereits immanenter Gegenstand der Leistung

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