Aktenzeichen 3 StR 89/15

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNN9L5WH6HYYQQH82

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 28.05.2015

Rücktritt vom Versuch: Freiwilliger Verzicht auf eine weitere Tatausführung bei Abbruch wegen Panik des Täters

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