Aktenzeichen 23 U 3265/15

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RCN:
RCNN7TNQFADV2V9CJP

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OLG München: Urteil vom 30.06.2016

Verletzung der Pflichten aus zusätzlichem Vertrag berechtigen zur außerordentlichen Kündigung des Versicherungsvertretervertrages

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