(Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 231 Abs 5 SGB 6 - arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger - kein Vorliegen einer zeitlichen Nähe zwischen der am Stichtag 31.12.1998 ausgeübten nicht versicherungspflichtigen und der späteren versicherungspflichtigen selbstständigen Tätigkeit bei Lücke von über einem Jahr)
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