Aktenzeichen II ZR 186/13

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RCNN6ZCQDW4EWG2ETT

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.05.2014

Kommanditgesellschaft: Inanspruchnahme eines Mitgesellschafters für Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus Drittgeschäften; Direkthaftung ohne vorherige Inanspruchnahme der Gesellschaft

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