Aktenzeichen III ZR 88/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:040523UIIIZR88.22.0
RCN:
RCNN6REUSPJLPELX8K

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.05.2023

Wirksamkeit einer Klausel in Mobilfunkdienstleistungsvertrag zur Nutzung bestimmter Endgeräte - Mobilfunkvertrag, Endgerätewahlfreiheit

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