Aktenzeichen III ZR 4/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:110419UIIIZR4.18.0
RCN:
RCNN6F3UNVAMHRDV79

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.04.2019

Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegenüber dem Leistungserbringer im Rahmen des sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses: Bindung an den im Bewilligungsbescheid erklärten Schuldbeitritt; Rücknahme des vorläufigen Bewilligungsbescheids für die Vergangenheit unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes für den Begünstigten

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