Aktenzeichen III R 54/11

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RCN:
RCNN6DF4S52BCFLFRV

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 25.09.2014

Kindergeldanspruch einer im Inland selbständig tätigen polnischen Staatsangehörigen, deren Kinder beim Ehemann in Polen leben - Untätigkeitssprungklage

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