Aktenzeichen I ZR 103/11

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ECLI:
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RCN:
RCNN5S8B88ZHKCF634

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.04.2012

Wettbewerbsrecht: Unterlassungshaftung des Unternehmensinhabers für Mitarbeiter und Beauftragte bei einem mehrstufigen Beauftragungsverhältnis

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