Aktenzeichen VI ZR 345/09

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RCN:
RCNN5F7XTRCUU5GCQA

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 01.02.2011

Individualisierende Berichterstattung: Zulässigkeit des Bereithalten einer den Namen eines verurteilten Straftäters enthaltenden Kurzmeldung im Internet

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