Aktenzeichen V R 42/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2023:U.121023.VR42.21.0
RCN:
RCNN583VQ2ALTWRKW4

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.10.2023

Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs

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