(Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des Sozialhilfeempfängers bei Geltendmachung von Kostenersatz nach § 103 SGB 12 gegenüber einem Dritten - Sozialhilfe - Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten - Geltendmachung nur dem Grunde nach - hinreichende Bestimmtheit des Bescheides - Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung - Hilfe bei Krankheit - Vorrang der Quasiversicherung nach § 264 Abs 2 SGB 5 - Hilfe zur Pflege - erweiterte Hilfe nach § 19 Abs 5 SGB 12 - rechtlicher Betreuer als Adressat des § 103 SGB 12 - Sozialwidrigkeit des Verhaltens - rechtmäßiges Alternativverhalten - Kausalität für die Hilfebedürftigkeit - Beratungspflichten des Sozialhilfeträgers)
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