Aktenzeichen I ZR 30/14

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RCNMZBQ2VZ2GR2YNRH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.09.2014

Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht: Vollstreckung des Auskunftstenors einer Stufenklage über einen urheberrechtlichen Beteiligungsanspruchs für einen Drehbuchautor eines privaten Fernsehsenders als nicht zu ersetzender Nachteil; Wahrung des Geheimhaltungsinteresses des Auskunftsschuldners

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