Nichtannahmebeschluss: Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung an Polen bei Verdacht des grenzüberschreitenden Menschenhandels und Straftaten gegen die sexuelle Freiheit - maßgeblicher Auslandsbezug bei grenzüberschreitendem Menschenhandel - Zum Ort der Begehung von Taten gem § 232, 233a StGB aF bei Anwerbung der Tatopfer im Ausland und Beförderung ins Inland
Öffnen