Aktenzeichen 1 BvR 2020/04

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rk20101210.1bvr202004
RCN:
RCNMXFVFK9W7E2BLKY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 10.12.2010

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rundfunkfreiheit durch Art und Weise der Durchsuchung von Geschäftsräumen eines Radiosenders im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens - unzureichende Abwägung des erheblich beeinträchtigten Grundrechts gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse bei geringer Schwere der aufzuklärenden Tat - Grundflächenskizzen und Ablichtung der Redaktionsräume für Durchsuchungszweck nicht relevant

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