Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist für eine mittellose Partei: Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfegewährung; falsche Tatsachenbehauptung zu einem rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag verbunden mit einer Berufungseinlegung nach Prozesskostenhilfebewilligung in Ansehung eines späteren Telefonats mit dem Vorsitzenden des Berufungssenats beim Oberlandesgericht
Öffnen