Aktenzeichen III ZB 34/11

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RCNMW8XPUHWYH6RQ67

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.11.2011

Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist für eine mittellose Partei: Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfegewährung; falsche Tatsachenbehauptung zu einem rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag verbunden mit einer Berufungseinlegung nach Prozesskostenhilfebewilligung in Ansehung eines späteren Telefonats mit dem Vorsitzenden des Berufungssenats beim Oberlandesgericht

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