Nichtannahmebeschluss: erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen Anwendung des § 146 S 1 StPO (Verbot der Mehrfachverteidigung) im anwaltsgerichtlichen Verfahren gem § 74a Abs 2 S 2 BRAO - zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde (§§ 304ff StPO) gegen Zwischenentscheidungen im berufsgerichtlichen Verfahren gem § 74a BRAO - hier: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Rechtswegerschöpfung (§§ 90 Abs 2, 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
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